Was ist wertsicherungsklausel?

Eine Wertsicherungsklausel (auch Indexklausel genannt) ist eine vertragliche Vereinbarung, die den Wert einer Geldforderung (z.B. Mietzins, Darlehensraten) an die Entwicklung eines bestimmten Indexes koppelt, um den realen Wert der Forderung über die Laufzeit des Vertrages zu erhalten oder zumindest teilweise zu sichern. Sie dient dem Schutz vor Inflation.

Wichtige Aspekte:

  • Zweck: Schutz vor Kaufkraftverlust durch Inflation. Siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/inflation
  • Anwendung: Häufig in langfristigen Verträgen, z.B. Mietverträgen, Pachtverträgen, Darlehensverträgen, Arbeitsverträgen.
  • Index: Üblicherweise wird der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes als Bezugsgröße verwendet. Es sind aber auch andere Indizes möglich, beispielsweise Baupreisindizes oder spezielle Indizes für bestimmte Branchen.
  • Formulierung: Die Klausel muss klar und verständlich formuliert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Unklare Formulierungen können zur Unwirksamkeit der Klausel führen.
  • Gesetzliche Grenzen: In Deutschland unterliegen Wertsicherungsklauseln bestimmten gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Preisklauselgesetz (PrKG). Dieses soll insbesondere die Stabilität der Währung gewährleisten. Das PrKG regelt, welche Arten von Klauseln zulässig sind und welche nicht.
  • Arten: Es gibt verschiedene Arten von Wertsicherungsklauseln, z.B. echte und unechte Wertsicherungsklauseln. Echte Wertsicherungsklauseln koppeln die Forderung direkt an den Index, während unechte Klauseln lediglich eine Anpassung vorsehen, wenn der Index einen bestimmten Schwellenwert über- oder unterschreitet.
  • Unwirksamkeit: Eine Wertsicherungsklausel kann unwirksam sein, wenn sie gegen das Preisklauselgesetz verstößt oder wenn sie intransparent formuliert ist.
  • Alternativen: Eine Alternative zur Wertsicherungsklausel ist die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes, der sich an einem Referenzzinssatz (z.B. Euribor) orientiert.
  • Preisklauselgesetz: Siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/preisklauselgesetz