Die Vernehmung ist ein wichtiges Verfahren innerhalb des Strafverfahrens, bei dem sowohl Zeugen als auch Beschuldigte vor Gericht oder bei der Polizei Aussagen machen.
Die Vernehmung hat das Ziel, Informationen über den Sachverhalt einer Straftat zu sammeln und durch die Aussagen der Beteiligten ein möglichst vollständiges Bild der Geschehnisse zu erhalten.
Bei der Polizeivernehmung werden Personen, die als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, von den Ermittlungsbeamten befragt. Hierbei werden die Aussagen der Beteiligten protokolliert und können später als Beweismittel verwendet werden.
Im Gerichtsverfahren werden Zeugen und Beschuldigte von Richtern oder Staatsanwälten befragt. Die Vernehmung findet vor Gericht statt und wird ebenfalls protokolliert.
Während der Vernehmung haben Zeugen das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich selbst belasten könnten. Beschuldigte haben das Recht, sich nicht selbst zu belasten und können von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Die Vernehmung sollte objektiv und sachlich ablaufen, um den Wahrheitsgehalt der Aussagen bestmöglich zu ermitteln.
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