Streitverkündung bezeichnet die offizielle Ankündigung eines Rechtsstreits gegen eine dritte Partei, die nicht bereits an dem laufenden Verfahren beteiligt ist. Dies kann erforderlich sein, wenn die Rechte oder Ansprüche dieser dritten Partei durch den Ausgang des aktuellen Verfahrens beeinträchtigt werden könnten.
Die Streitverkündung erfolgt in der Regel durch die beteiligte Partei, die einen Anspruch auf Ausgleich oder Schadensersatz gegen die dritte Partei geltend machen möchte. Die dritte Partei muss dann in das laufende Verfahren einbezogen werden und kann gegebenenfalls eine Verteidigungsstrategie gegen die geltend gemachten Ansprüche entwickeln.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensregeln für die Streitverkündung können je nach Rechtsordnung variieren. Es ist wichtig, dass die Streitverkündung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt, um die Rechte aller beteiligten Parteien zu wahren und einen fairen Prozess zu gewährleisten.
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