Die Sektsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Schaumwein, also auf Sekt und Champagner, erhoben wird. Sie wird in Deutschland aufgrund des Sektsteuergesetzes erhoben und beträgt derzeit 1,02 Euro pro Liter für Sekt sowie 1,02 Euro pro Liter für Perlwein. Die Steuer wird in der Regel vom Hersteller oder Importeur des Sekts erhoben und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Die Sektsteuer dient dazu, die Staatseinnahmen zu erhöhen und gleichzeitig den Konsum von alkoholischen Getränken zu regulieren. Da Sekt als Luxusgut gilt, wird er höher besteuert als beispielsweise Bier oder Wein. Die Steuer wird beim Verkauf des Sekts an den Endverbraucher auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.
Die Sektsteuer ist in Deutschland seit 1902 in der jetzigen Form gültig und wird regelmäßig angepasst. Sie ist eine indirekte Steuer, da sie nicht direkt vom Verbraucher gezahlt wird, sondern vom Hersteller oder Importeur.
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