Was ist partgmbb?
PartGmbB: Informationen zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Die PartGmbB, kurz für Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, ist eine in Deutschland etablierte Rechtsform für Freiberufler. Sie kombiniert die Vorteile einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) mit einer beschränkten Haftung, allerdings nur für Schäden aus beruflicher Tätigkeit.
Kernmerkmale:
- Zielgruppe: Primär für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater etc. konzipiert.
- Haftung:
- Beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, aber nur für Verbindlichkeiten aus Schäden, die durch fehlerhafte Berufsausübung entstanden sind. Für andere Verbindlichkeiten (z.B. Mietverträge, Lieferantenrechnungen) haften die Gesellschafter weiterhin unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Siehe auch: Haftung
- Pflichtversicherung: Um die beschränkte Haftung zu gewährleisten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung (oder eine andere gleichwertige Sicherheit) vorgeschrieben, die die entsprechenden Risiken abdeckt.
- Gesellschafter: Mindestens zwei Gesellschafter, die natürliche Personen sein müssen und einen freien Beruf ausüben.
- Gesellschaftsvertrag: Notwendig zur Regelung der internen Organisation, Gewinnverteilung, Geschäftsführung etc.
- Eintragung: Eintragung in das Partnerschaftsregister ist erforderlich.
- Namensgebung: Der Name der Gesellschaft muss den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder "mbB" enthalten.
- Besteuerung: Die Gewinne der PartGmbB werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert (Personengesellschaft). Siehe auch: Besteuerung.
Vorteile:
- Begrenzte Haftung bei Berufshaftpflichtschäden: Schutz des Privatvermögens vor Ansprüchen aus beruflicher Fehlleistung (bei ausreichender Deckung der Berufshaftpflicht).
- Flexibilität: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften weniger formale Anforderungen.
- Personenbezug: Die persönliche Kompetenz und Reputation der Gesellschafter stehen im Vordergrund.
- Relativ einfache Gründung: Weniger Kapital erforderlich als bei einer GmbH. Siehe auch: Gründung
Nachteile:
- Keine vollständige Haftungsbeschränkung: Die unbeschränkte Haftung für "normale" Geschäftsverbindlichkeiten bleibt bestehen.
- Pflichtversicherung: Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung können erheblich sein.
- Geeignetheit: Nur für bestimmte Berufsgruppen (Freiberufler).
- Komplexität: Das Gesellschaftsrecht und die spezifischen Regelungen für Freiberufler können komplex sein.
Abgrenzung zu anderen Rechtsformen:
- PartG (Partnerschaftsgesellschaft): Im Gegensatz zur PartG haftet die PartGmbB bei Berufshaftpflichtschäden nur beschränkt.
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die GmbH bietet eine umfassendere Haftungsbeschränkung, ist aber formal aufwendiger und kapitalintensiver in der Gründung. Siehe auch: GmbH
- UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)): Eine vereinfachte Form der GmbH, aber ebenfalls mit höheren formalen Anforderungen als die PartGmbB.
Zusammenfassend: Die PartGmbB ist eine attraktive Option für Freiberufler, die eine Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler anstreben, ohne die Flexibilität einer Personengesellschaft aufgeben zu wollen. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater sind vor der Gründung empfehlenswert.