Das Parklicht, auch Standlicht genannt, ist eine spezielle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug, die dazu dient, ein parkendes Fahrzeug im Dunkeln oder bei schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen. Im Gegensatz zum Abblendlicht, das die Fahrbahn ausleuchtet, ist das Parklicht schwächer und dient primär der Sichtbarkeit des Fahrzeugs.
Funktion:
Gesetzliche Regelungen:
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ist das Einschalten des Parklichts vorgeschrieben, wenn ein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ohne ausreichende Beleuchtung (z.B. Straßenlaternen) parkt und dadurch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Die genauen Regelungen können je nach Land variieren. Weitere Informationen finden Sie unter Gesetzliche%20Regelungen.
Bestandteile:
Unterschied zum Standlicht:
Oft werden die Begriffe Parklicht und Standlicht synonym verwendet. Es gibt jedoch einen feinen Unterschied: Das Standlicht wird in der Regel automatisch aktiviert, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, und dient als zusätzliche Beleuchtung bei normaler Fahrt. Das Parklicht hingegen wird manuell aktiviert, wenn das Fahrzeug parkt. Mehr dazu unter Standlicht.
Anwendung:
Das Parklicht wird hauptsächlich in folgenden Situationen verwendet:
Hinweis: Das Parklicht ersetzt nicht das Abblendlicht bei der Fahrt! Bei schlechten Sichtverhältnissen während der Fahrt muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Abblendlicht.
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