Der Magister (lateinisch für "Meister", "Lehrer") war ein akademischer Grad, der bis zur Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge in vielen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, vergeben wurde. Er entspricht in seiner Qualifikation in etwa dem heutigen Master-Abschluss.
Studiengang: Ein Magisterstudiengang war in der Regel ein geistes-, sozial- oder sprachwissenschaftliches Studium. Er bestand aus einem Grundstudium (Vordiplom oder Zwischenprüfung) und einem Hauptstudium.
Dauer: Die Regelstudienzeit betrug in der Regel 4 bis 5 Jahre (8 bis 10 Semester).
Fächerkombination: Ein wesentliches Merkmal des Magisterstudiums war die Kombination von zwei Hauptfächern (sog. Magisterhauptfächer) und einem Nebenfach (sog. Magisternebenfach). Die genaue Kombination variierte je nach Universität und Fachrichtung. Das Wahlrecht der Fächerkombination lag beim Studenten.
Abschluss: Der Abschluss erfolgte durch eine Magisterarbeit (eine wissenschaftliche Arbeit) und eine mündliche Prüfung (Magisterprüfung).
Nachfolge: Der Magister wurde im Zuge des Bologna-Prozesses durch die Bachelor- und Master-Abschlüsse ersetzt. Er wird heute in der Regel nicht mehr neu vergeben. In Ausnahmefällen können Studierende, die ihr Studium vor der Umstellung begonnen haben, den Magister noch abschließen.
Akademischer Titel: Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wurde der akademische Grad "Magister Artium" (M.A.) oder "Magister Scientiarum" (M.Sc.) verliehen, je nach Fachrichtung. Es gab auch andere, seltener vergebene Magistergrade.
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