Die Investitur bezeichnet im mittelalterlichen Kontext die förmliche Amtseinsetzung einer Person in ein geistliches oder weltliches Amt. Sie beinhaltete die Übergabe von Symbolen durch einen Lehnsherren oder Kirchenoberen, die die Autorität und die Rechte des Amtsinhabers repräsentierten.
Besonders bedeutsam war die Investitur im Zusammenhang mit der Einsetzung von Bischöfen und Äbten. Hier kam es im Investiturstreit zu Auseinandersetzungen zwischen dem Papsttum und den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches um die Frage, wer das Recht zur Einsetzung dieser hohen geistlichen Würdenträger hatte.
Investiturstreit: Die Auseinandersetzung zwischen Kaisertum und Papsttum um das Recht der Investitur von Bischöfen und Äbten. Der Investiturstreit war ein zentrales Ereignis des Mittelalters.
Geistliche%20Investitur: Die Einsetzung in ein geistliches Amt durch einen Kirchenoberen (z.B. Papst).
Weltliche%20Investitur: Die Einsetzung in ein weltliches Amt durch einen Lehnsherren oder König.
Die Symbole der Investitur variierten je nach Amt. Bei Bischöfen gehörten dazu Ring und Stab, die ihre geistliche Autorität symbolisierten. Bei weltlichen Ämtern konnten dies beispielsweise Zepter oder andere Herrschaftszeichen sein. Die Investitur war nicht nur ein symbolischer Akt, sondern begründete auch rechtliche Verpflichtungen des Amtsinhabers gegenüber dem Lehnsherren oder Kirchenoberen.
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