Die Grundherrschaft war ein feudales System, das im Mittelalter in Europa weit verbreitet war. Es war eine Form der Landverwaltung, bei der ein Herrscher, der Grundherr, große Ländereien besaß und diese an Bauern, die Untertanen, verpachtete.
Die Grundherrschaft war gekennzeichnet durch ein ungleiches Machtverhältnis zwischen dem Grundherrn und den Untertanen. Der Grundherr hatte das Recht, Steuern und Abgaben von den Bauern zu erheben sowie deren Arbeitsleistung einzufordern. Im Gegenzug gewährte er Schutz und Sicherheit.
Die Bauern lebten in der Regel auf dem Land des Grundherrn und waren an das Land gebunden. Sie waren verpflichtet, einen Teil ihrer Erträge an den Grundherrn abzugeben und im Rahmen der Frondienste auf dessen Land zu arbeiten. Die Bauern hatten keine Möglichkeit, das Land zu verlassen oder ihren Grundherrn frei zu wählen. Sie waren von ihm abhängig und mussten sich nach seinen Regeln und Entscheidungen richten.
Die Grundherrschaft bildete die wirtschaftliche Grundlage des mittelalterlichen Feudalsystems. Die Grundherren waren in der Regel Adlige oder kirchliche Institutionen wie Klöster. Sie erhielten ihre Macht und ihren Besitz oft als Belohnung für militärischen oder politischen Dienst. Die Grundherrschaft war das dominierende Organisationsprinzip des ländlichen Raums und blieb bis zur industriellen Revolution im 18. und 19. Jahrhundert bestehen.
Mit dem Aufkommen neuer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen wurde die Grundherrschaft nach und nach abgelöst und durch andere Formen der Landverwaltung ersetzt. Im Zuge der Agrarreformen und der Einführung kapitalistischer Produktionsverhältnisse verschwanden grundherrschaftliche Strukturen in vielen Teilen Europas.
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