Was ist gesellschafterliste?
Die Gesellschafterliste ist ein wichtiges Dokument im deutschen Gesellschaftsrecht, das die Zusammensetzung der Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) dokumentiert. Sie dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beteiligungsverhältnisse.
Wesentliche Aspekte der Gesellschafterliste:
- Zweck: Die Gesellschafterliste dient als Nachweis der Gesellschafterstellung und ihrer Beteiligung am Stammkapital. Sie ist Grundlage für viele Rechtshandlungen der Gesellschaft.
- Inhalt: Die Liste muss bestimmte Angaben enthalten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter, sowie die Höhe ihrer jeweiligen Geschäftsanteile.
- Erstellung und Führung: Die Gesellschafterliste wird von den Geschäftsführern erstellt und geführt. Änderungen der Gesellschafterstruktur müssen unverzüglich in der Liste angepasst werden.
- Einreichung beim Handelsregister: Die Gesellschafterliste muss nach der Gründung und bei jeder Veränderung der Gesellschafterstruktur beim Handelsregister eingereicht werden.
- Formvorschriften: Die Gesellschafterliste muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um vom Handelsregister akzeptiert zu werden.
- Haftung: Die Geschäftsführer haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesellschafterliste. Eine fehlerhafte Liste kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
- <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Gesellschafterwechsel">Gesellschafterwechsel</a>: Bei einem Gesellschafterwechsel muss die Gesellschafterliste entsprechend aktualisiert und dem Handelsregister vorgelegt werden.
- <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Stammkapital">Stammkapital</a>: Die Höhe der Geschäftsanteile muss korrekt in der Gesellschafterliste wiedergegeben werden und im Einklang mit dem Stammkapital der Gesellschaft stehen.
- <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Handelsregister">Handelsregister</a>: Die Gesellschafterliste ist ein öffentliches Dokument, das beim Handelsregister eingesehen werden kann.
- <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/GmbH">GmbH</a>: Die Gesellschafterliste ist ein notwendiges Dokument für jede GmbH.