Was ist gesellschafter?

Gesellschafter: Eine Einführung

Ein Gesellschafter ist eine Person, die Anteile an einer Gesellschaft hält. Diese Anteile verbriefen bestimmte Rechte und Pflichten. Die genaue Definition und die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag und den Gesetzen des jeweiligen Landes festgelegt.

Wichtige Aspekte:

  • Arten von Gesellschaftern: Es gibt unterschiedliche Arten von Gesellschaftern, z.B. <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Kommanditgesellschaft">Kommanditgesellschaft</a>, <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Komplementär">Komplementär</a> (Vollhafter) und Kommanditisten (Teilhafter) in einer KG oder Gesellschafter einer <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/GmbH">GmbH</a> oder <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Aktiengesellschaft">Aktiengesellschaft</a>. Die Rechte und Pflichten variieren je nach Gesellschaftsform.
  • Rechte der Gesellschafter: Zu den grundlegenden Rechten gehören das <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Stimmrecht">Stimmrecht</a> in der Gesellschafterversammlung, das Recht auf <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Dividende">Dividende</a> (Gewinnbeteiligung), das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen und Informations- und Kontrollrechte.
  • Pflichten der Gesellschafter: Die wichtigsten Pflichten sind die Einzahlung der vereinbarten Kapitaleinlage und die Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Je nach Gesellschaftsform können auch weitere Pflichten hinzukommen (z.B. Haftung).
  • Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist abhängig von der Gesellschaftsform. In Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Haftung der Gesellschafter in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In Personengesellschaften wie der GbR oder OHG haften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Gesellschafterversammlung: Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Gesellschafterversammlung">Gesellschafterversammlung</a> ist das oberste Organ einer Gesellschaft und trifft wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Wahl der Geschäftsführung, die Feststellung des Jahresabschlusses oder Satzungsänderungen.
  • Ausscheiden eines Gesellschafters: Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Gesellschaft ausscheiden, z.B. durch Verkauf seiner Anteile, durch Kündigung oder durch Ausschluss. Die Modalitäten des Ausscheidens sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.