Was ist ganerbschaft?

Ganerbschaft bezeichnet ein Erbbaurecht, das mehrere Erben gemeinschaftlich besitzen. Es handelt sich dabei um eine historische Rechtsform, die vor allem im Mittelalter und der Frühen Neuzeit verbreitet war.

Bei einer Ganerbschaft handelte es sich um ein agrarrechtliches Gemeinschaftseigentum an einem landwirtschaftlichen Anwesen. Die Erben wurden als Ganerben bezeichnet und hatten das gemeinsame Nutzungs- und Verfügungrecht über das Anwesen. Die Ganerbschaft wurde oft über mehrere Generationen hinweg weitervererbt, wodurch die gemeinsame Nutzung des Anwesens über einen längeren Zeitraum gewährleistet wurde.

Im Laufe der Zeit wurden jedoch viele dieser Ganerbschaftsverhältnisse aufgelöst oder in andere Rechtsformen umgewandelt, da sie oft zu Streitigkeiten und Uneinigkeiten unter den Erben führten. Heutzutage ist die Ganerbschaft in den meisten Rechtsordnungen nicht mehr gängig und wurde durch andere Formen der Erbschaftsregelung abgelöst.