Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Informationen über die Vorstrafen einer Person enthält. Es wird in Deutschland vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Das Führungszeugnis dient dazu, dass Arbeitgeber, Behörden und Institutionen sich über die Vorstrafenfreiheit einer Person informieren können.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: das einfache und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis enthält nur Eintragungen zu Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet zusätzlich auch Eintragungen zu Sexualstraftaten, Gewaltdelikten und weiteren schwerwiegenden Straftaten.
Um ein Führungszeugnis zu beantragen, muss man persönlich beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz einen Antrag stellen. Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt derzeit 13 Euro. Um ein erweitertes Führungszeugnis zu erhalten, muss man einen besonderen Verwendungszweck nachweisen, beispielsweise wenn man in Bereichen arbeiten möchte, in denen ein erhöhtes Vertrauen erforderlich ist, wie zum Beispiel im Bereich von Kinder- und Jugendarbeit.
Das Führungszeugnis ist in der Regel nur für private Zwecke gedacht und wird meist von Arbeitgebern oder Vermietern angefordert. Es ist wichtig anzumerken, dass eine Vorstrafe in einem Führungszeugnis nicht automatisch dazu führt, dass man für bestimmte Tätigkeiten nicht mehr geeignet ist. Arbeitgeber müssen eine individuelle Bewertung vornehmen und die Relevanz der Vorstrafe für die auszuübende Tätigkeit abwägen.
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