EWIV steht für Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung und ist eine Rechtsform für grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen in der Europäischen Union. Eine EWIV ermöglicht es Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, gemeinsame Projekte zu realisieren und ihre Interessen auf europäischer Ebene zu vertreten. Die Rechtsform einer EWIV ist in der EU-Verordnung Nr. 2137/85 geregelt. Ein solcher Zusammenschluss muss mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Ländern haben und kann in verschiedenen Branchen tätig sein, wie zum Beispiel im Handel, Dienstleistungen oder Produktion.
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