Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine Rechtsform des europäischen Wirtschaftsrechts, die es Unternehmen, juristischen Personen und natürlichen Personen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, ohne eine vollständige Fusion oder die Gründung einer Tochtergesellschaft zu erfordern. Sie ist in der EWIV-Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2137/85) geregelt.
Zweck der EWIV:
Der Hauptzweck einer EWIV ist die Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder. Dies kann beispielsweise durch die gemeinsame Forschung und Entwicklung, den gemeinsamen Einkauf oder Vertrieb von Waren und Dienstleistungen oder die gemeinsame Durchführung von Projekten geschehen. Die EWIV darf nicht auf die Erzielung von Gewinnen für sich selbst ausgerichtet sein. Gewinne werden an die Mitglieder ausgeschüttet und dort versteuert.
Wesentliche Merkmale:
Gründung:
Die Gründung einer EWIV erfordert einen Gründungsvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Der Gründungsvertrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. den Namen und Sitz der EWIV, den Zweck, die Namen und Anschriften der Mitglieder, die Dauer der EWIV und die Bedingungen für den Austritt von Mitgliedern. Die EWIV muss in das Handelsregister des Mitgliedstaates eingetragen werden, in dem sie ihren Sitz hat.
Vorteile:
Nachteile:
Relevante Themen:
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