Die Ewigkeitsklausel ist ein rechtlicher Grundsatz, der in einigen demokratischen Verfassungen vorkommt. Sie besagt, dass bestimmte wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien unveränderlich und unauflösbar sind. Diese Bestimmungen können nicht durch einfache Mehrheitsentscheidungen oder Verfassungsänderungen aufgehoben werden.
Die Ewigkeitsklausel dient dem Schutz von Grundrechten und verhindert, dass diese durch populistische Strömungen oder kurzfristige politische Interessen beeinträchtigt werden. Durch sie werden grundlegende demokratische Prinzipien, wie die Gewaltenteilung oder das Rechtsstaatsprinzip, sowie wichtige Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und das Verbot der Folter, geschützt.
In Deutschland ist die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." Dies bedeutet, dass die grundlegenden Prinzipien der Demokratie, föderalen Struktur und die Menschenrechte in Deutschland nicht verändert werden können.
Die Ewigkeitsklausel ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der demokratischen Grundordnung und garantiert ein Mindestmaß an Stabilität und Kontinuität in der Verfassungsordnung eines Landes.
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