Energiepreispauschale (EPP)
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die im Rahmen von Entlastungspaketen beschlossen wurde, um Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Energiepreise finanziell zu unterstützen.
Zielgruppe:
Höhe:
- Die EPP betrug im Jahr 2022 einmalig 300 Euro.
Auszahlung:
- Arbeitnehmer: Die EPP wurde in der Regel über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt.
- Selbstständige, Freiberufler und Landwirte: Diese erhielten die EPP in der Regel über eine Reduzierung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- In bestimmten Fällen (z.B. bei fehlender Lohnabrechnung) konnte die EPP auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Besteuerung:
- Die EPP ist einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass die erhaltenen 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen.
Wichtige Aspekte:
- Die EPP ist eine einmalige Zahlung für das Jahr 2022.
- Es handelt sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine einkommensteuerliche Maßnahme.
- Die EPP soll dazu beitragen, die gestiegenen Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger abzumildern.
- Die Auszahlung erfolgte nicht automatisch an alle, sondern in der Regel über die Lohnabrechnung oder Einkommensteuervorauszahlung.
- Rentenempfänger erhielten die EPP nicht im ersten Entlastungspaket. Dies wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets nachgeholt und die EPP an Rentenempfänger im Dezember 2022 ausgezahlt.
- Studierende erhielten eine eigene Energiepreispauschale.