Was ist energiepreispauschale?
Energiepreispauschale (EPP)
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die im Rahmen von Entlastungspaketen beschlossen wurde, um Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Energiepreise finanziell zu unterstützen.
Zielgruppe:
Höhe:
- Die EPP betrug im Jahr 2022 einmalig 300 Euro.
Auszahlung:
- Arbeitnehmer: Die EPP wurde in der Regel über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt.
- Selbstständige, Freiberufler und Landwirte: Diese erhielten die EPP in der Regel über eine Reduzierung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- In bestimmten Fällen (z.B. bei fehlender Lohnabrechnung) konnte die EPP auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Besteuerung:
- Die EPP ist einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass die erhaltenen 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen.
Wichtige Aspekte:
- Die EPP ist eine einmalige Zahlung für das Jahr 2022.
- Es handelt sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine einkommensteuerliche Maßnahme.
- Die EPP soll dazu beitragen, die gestiegenen Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger abzumildern.
- Die Auszahlung erfolgte nicht automatisch an alle, sondern in der Regel über die Lohnabrechnung oder Einkommensteuervorauszahlung.
- Rentenempfänger erhielten die EPP nicht im ersten Entlastungspaket. Dies wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets nachgeholt und die EPP an Rentenempfänger im Dezember 2022 ausgezahlt.
- Studierende erhielten eine eigene Energiepreispauschale.