Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und den Handel mit Energie regelt. Es wurde im Jahr 2005 erlassen und basiert auf europäischen Richtlinien zur Liberalisierung des Energiemarktes.
Das EnWG regelt unter anderem den Netzzugang für Strom und Gas, das heißt, es stellt sicher, dass verschiedene Strom- und Gasanbieter ihre Energie in die vorhandenen Netze einspeisen und verteilen können. Es soll so einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt ermöglichen.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass öffentliche Versorgungsunternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, eine Entflechtung vornehmen müssen. Das bedeutet, dass sie ihre Netzbereiche rechtlich und organisatorisch von anderen Tätigkeitsbereichen trennen müssen, um Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Des Weiteren enthält das Energiewirtschaftsgesetz Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien. Es legt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen fest und regelt den Einspeisevorrang für den Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz.
Das EnWG sieht auch Maßnahmen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz vor. Es legt Mindestanforderungen an den Energieverbrauch von Produkten fest und regelt die Durchführung von Energieaudits für große Unternehmen.
Das Gesetz wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt gerecht zu werden und die Energiewende voranzutreiben.
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