Der Einsatzgruppen-Prozess war ein Gerichtsverfahren, das nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stattfand. Es war einer der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse, bei denen Nazi-Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt wurden.
Der Einsatzgruppen-Prozess fand von September 1947 bis April 1948 in Nürnberg statt. Vor Gericht standen insgesamt 24 hochrangige Mitglieder der SS-Einsatzgruppen, paramilitärische Einheiten der SS, die während des Krieges in Osteuropa für den Massenmord an Juden, Roma, sowjetischen Kriegsgefangenen und anderen als "rassisch minderwertig" angesehenen Menschen verantwortlich waren.
Die Anklagepunkte im Prozess umfassten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation. Im Rahmen des Verfahrens wurden umfangreiche Beweise, darunter Zeugenaussagen, Dokumente und Fotos, vorgelegt, die die Verbrechen der Einsatzgruppen dokumentierten.
Das Urteil im Einsatzgruppen-Prozess erging am 10. April 1948. Von den 24 Angeklagten wurden vier freigesprochen, neun zum Tode durch den Strang verurteilt und elf zu langjährigen Haftstrafen. Die meisten Verurteilten wurden später begnadigt oder ihre Strafen reduziert.
Der Einsatzgruppen-Prozess hat eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung der Verbrechen des Holocaust und der Verantwortlichkeit von NS-Tätern gespielt. Er hat dazu beigetragen, dass die Weltöffentlichkeit von den systematischen Massenmorden der Nationalsozialisten erfährt und dass die Täter vor Gericht gestellt werden.
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