Was ist diplomatenstatus?

Diplomatenstatus

Der Diplomatenstatus ist ein Sonderstatus, der bestimmten Personen, insbesondere Diplomaten, und ihren Familienangehörigen gewährt wird, um ihnen die Ausübung ihrer Funktionen im Gastland zu ermöglichen, ohne unzumutbaren Einschränkungen oder Belästigungen ausgesetzt zu sein. Er beruht im Wesentlichen auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961.

Wesentliche Aspekte:

  • Immunität: Diplomaten genießen weitgehende Immunität von der Strafgerichtsbarkeit und in bestimmten Fällen auch von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Gastlandes. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht verhaftet oder vor Gericht gestellt werden können. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise bei Handlungen außerhalb ihrer dienstlichen Funktion.

  • Unverletzlichkeit: Die diplomatischen Räumlichkeiten (Botschaft, Residenz) sind unverletzlich. Die Behörden des Gastlandes dürfen sie ohne Zustimmung des Missionschefs nicht betreten. Dies gilt auch für die diplomatische Korrespondenz.

  • Befreiungen: Diplomaten sind von bestimmten Steuern und Zöllen befreit, um ihre Tätigkeit zu erleichtern. Dies variiert je nach Gastland.

  • Privilegien: Dazu gehören beispielsweise Erleichterungen bei der Ein- und Ausreise, bei der Zulassung von Fahrzeugen und im Verkehr.

  • Personenkreis: Der Diplomatenstatus wird in der Regel Diplomaten (Botschafter, Gesandte, Attachés usw.), ihren Familienangehörigen und bestimmten administrativen und technischen Mitarbeitern der Botschaft gewährt.

  • Gegenseitigkeit: Die Gewährung von Diplomatenstatus beruht auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass ein Land seinen Diplomaten in einem anderen Land die gleichen Privilegien und Immunitäten gewährt, die es den Diplomaten dieses Landes in seinem eigenen Land gewährt.

Wichtig: Der Diplomatenstatus soll die unabhängige und effektive Ausübung diplomatischer Funktionen gewährleisten. Er ist kein Freibrief für Gesetzesverstöße. Das Gastland kann einen Diplomaten, der seine Privilegien missbraucht, zur persona non grata erklären und ihn ausweisen.