Die Daueraufenthaltskarte, oft auch unbefristeter Aufenthaltstitel genannt, ist ein Aufenthaltstitel, der Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland verleiht. Im Gegensatz zu einem befristeten Aufenthaltstitel ist die Daueraufenthaltskarte zeitlich unbegrenzt gültig und ermöglicht es Inhabern, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten.
Wichtige Themen:
Voraussetzungen: Um eine Daueraufenthaltskarte zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland über einen bestimmten Zeitraum (meist 5 Jahre), ausreichende Deutschkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhalts und das Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen.
Antragstellung: Die Daueraufenthaltskarte muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Für die Antragstellung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. ein gültiger Reisepass, Nachweise über den Aufenthalt in Deutschland und Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts.
Rechte und Pflichten: Inhaber einer Daueraufenthaltskarte haben weitgehende Rechte, wie z.B. das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, das Recht auf Teilnahme an Integrationskursen und das Recht auf Familiennachzug. Sie haben aber auch Pflichten, wie z.B. die Einhaltung der Gesetze und die Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen.
Verlust des Daueraufenthalts: Die Daueraufenthaltskarte kann unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden, z.B. bei schweren Straftaten oder bei einem längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands.
Daueraufenthalt-EU: Eine besondere Form der Daueraufenthaltskarte ist die "Daueraufenthalt-EU". Dieser Titel ermöglicht es Inhabern, sich auch in anderen EU-Mitgliedstaaten unter erleichterten Bedingungen aufzuhalten und zu arbeiten. Die Voraussetzungen sind in etwa mit der nationalen Daueraufenthaltskarte vergleichbar, jedoch teilweise etwas strenger.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle über die genauen Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung einer Daueraufenthaltskarte zu informieren.
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