Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es ist im Grundgesetz (GG) und im Bundeswahlgesetz (BWahlG) festgelegt.
Wichtige Prinzipien und Elemente:
Wahlgrundsätze: Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Aktives%20und%20passives%20Wahlrecht: Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, das passive Wahlrecht das Recht, sich zur Wahl zu stellen.
Wahlsystem: Das deutsche Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das bedeutet, es kombiniert Elemente der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl.
Erststimme: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahl).
Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag (Verhältniswahl).
Überhangmandate: Entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.
Ausgleichsmandate: Werden vergeben, um die Sitzverteilung im Bundestag entsprechend dem Zweitstimmenergebnis zu gewährleisten und den Effekt von Überhangmandaten zu kompensieren.
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen, um in den Bundestag einzuziehen.
Wahlperiode: Die Wahlperiode des Bundestages beträgt in der Regel vier Jahre.
Bundeswahlleiter: Verantwortlich für die Durchführung der Bundestagswahl.
Wahlkreise: Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Wahlprüfung: Möglichkeit, die Gültigkeit der Wahl anzufechten.