Was ist bundestagswahlrecht?

Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl des Deutschen Bundestages, der das höchste politische Organ der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Hier sind einige grundlegende Informationen zum Bundestagswahlrecht:

  1. Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

  2. Mehrheitswahlrecht: Das Bundestagswahlrecht basiert auf dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Dies bedeutet, dass bei der Wahl sowohl Direktkandidaten als auch Parteien gewählt werden können. Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise, in denen jeweils ein Direktmandat vergeben wird. Der/Die Kandidat/in mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt das Direktmandat. Die übrigen Sitze im Bundestag werden über die Zweitstimmen der Parteienverteilung ermittelt.

  3. Zweitstimme: Die Zweitstimme ist entscheidend für das Verhältniswahlrecht im Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, nicht einen Kandidaten. Die Anzahl der Sitze im Bundestag, die eine Partei erhält, wird anhand des Verhältnisses der erhaltenen Zweitstimmen im Vergleich zu den Gesamtstimmen ermittelt.

  4. 5%-Hürde und Überhangmandate: Eine Partei muss mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis im Verhältnis zustehen würden. Überhangmandate werden ausgeglichen, indem die anderen Parteien zusätzliche Ausgleichsmandate erhalten.

  5. Wahlperiode: Die Wahlperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der Wahlperiode wird eine neue Bundestagswahl abgehalten. Der Termin für die Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten festgelegt.

  6. Briefwahl: Neben der persönlichen Stimmabgabe am Wahltag hat man auch die Möglichkeit, per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Dies ermöglicht es Wählern, ihre Stimme vorab abzugeben, zum Beispiel bei Abwesenheit am Wahltag oder aus gesundheitlichen Gründen.

Es ist zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Übersicht über das Bundestagswahlrecht ist. Es können je nach Bundesland und besonderen Situationen weitere spezifische Regelungen gelten.