Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist die österreichische Verfassung und regelt die Grundlagen des politischen Systems und der Rechtsordnung im Land. Es wurde am 1. Oktober 1920 erlassen und ist seitdem mehrmals geändert und ergänzt worden.
Das B-VG definiert die Staatsform Österreichs als demokratische Republik und sieht eine Gewaltenteilung vor. Es legt die rechtlichen Grundlagen für die Organe des Staates fest, wie zum Beispiel den Nationalrat als Parlament, den Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und die Bundesregierung als Exekutivorgan.
Weiterhin regelt das B-VG die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger Österreichs. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf Datenschutz.
Das B-VG sieht auch die Möglichkeit einer Volksabstimmung vor, bei der wichtige politische Entscheidungen direkt vom Volk getroffen werden können. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen zur Bundesländerautonomie, zur Verwaltung des Bundes und der Länder sowie zur Gerichtsbarkeit.
Das Bundes-Verfassungsgesetz ist die höchste Rechtsquelle in Österreich und bildet die Grundlage für alle anderen Gesetze und Verordnungen im Land. Bei Verfassungsänderungen bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Parlament sowie der Zustimmung des Bundespräsidenten.
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