Eine Aufenthaltsgestattung ist eine vorübergehende Erlaubnis für den Aufenthalt in einem Land, die in Deutschland gemäß § 55 Asylgesetz ausgestellt wird. Sie wird Asylsuchenden ausgestellt, deren Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde oder die bereits einen Bescheid erhalten haben, gegen den sie Rechtsmittel eingelegt haben.
Mit einer Aufenthaltsgestattung können Asylsuchende legal in Deutschland bleiben und sie erhalten einen vorläufigen Schutzstatus. Sie dürfen während ihres Aufenthalts grundsätzlich arbeiten und haben Anspruch auf eine Unterkunft und finanzielle Unterstützung durch den Staat.
Die Aufenthaltsgestattung ist in der Regel auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden, solange der Asylantrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird und keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden, endet die Aufenthaltsgestattung und die Person muss das Land verlassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Aufenthaltsgestattung nicht dasselbe ist wie eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Aufenthaltstitel. Während einer Aufenthaltsgestattung haben Asylsuchende noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus und müssen nach Abschluss des Asylverfahrens überprüfen lassen, ob sie weiterhin in Deutschland bleiben dürfen.
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