Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, bei welchem Elternteil ein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Es handelt sich um einen Teil des Sorgerechts und beinhaltet die Entscheidung, wo das Kind leben soll und bei welchem Elternteil es seinen Lebensmittelpunkt haben soll.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann bei getrennt lebenden Eltern sowohl gemeinsam als auch allein ausgeübt werden. Ist es gemeinsam, so müssen sich die Eltern bei Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes einigen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Aspekt im Familienrecht, da der Aufenthaltsort eines Kindes maßgeblichen Einfluss auf sein Wohlergehen und seine Entwicklung hat. Es ist daher wichtig, dass Eltern und gegebenenfalls das Gericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
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