Ablass ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht und bezeichnet die Erteilung von Vergebung oder Nachlassung zeitlicher Sündenstrafen für begangene Vergehen. Dabei handelt es sich um eine Form der kirchlichen Buße, die mit bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen verbunden ist.
Die Idee des Ablasses basiert auf dem Glauben, dass die Kirche die Vollmacht hat, im Namen Gottes Vergebung zu gewähren. Es wird angenommen, dass jede Sünde sowohl eine geistige als auch eine zeitliche Strafe mit sich bringt. Die geistige Strafe ist die Schuld vor Gott, während die zeitliche Strafe die Folgen und Auswirkungen der Sünde im irdischen Leben und im Fegefeuer betrifft.
Um den Ablass zu erlangen, müssen Gläubige bestimmte Bedingungen erfüllen, wie etwa das Beichten und die Bereue der begangenen Sünden, die Teilnahme an bestimmten liturgischen Handlungen oder das Gebet bestimmter Gebete. Der Ablass kann auch über besondere Anlässe oder Pilgerreisen gewährt werden, wie beispielsweise dem Besuch bestimmter Wallfahrtsorte oder dem Mitwirken an bestimmten kirchlichen Festen.
Es gibt verschiedene Arten von Ablass, die sich in ihrer Reichweite unterscheiden. Ein vollkommener Ablass befreit den Gläubigen von allen zeitlichen Sündenstrafen, während ein teilweiser Ablass nur eine teilweise Nachlassung der Strafen gewährt.
Die Idee des Ablasses hat in der Geschichte der katholischen Kirche zu Kontroversen geführt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ablasshandel im Mittelalter. Die Reformation im 16. Jahrhundert war unter anderem eine Reaktion auf den Missbrauch und die kommerzielle Ausbeutung des Ablasswesens. Heutzutage wird der Ablass in der katholischen Kirche immer noch praktiziert, aber in einer überarbeiteten Form, die Missbrauch und Kritik vermeiden soll.
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