Was ist abmahnung?
Abmahnung im Arbeitsrecht (Deutschland)
Eine Abmahnung ist im deutschen Arbeitsrecht eine formelle Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines konkreten Fehlverhaltens im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Sie dient dem Zweck, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern, dieses zukünftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist rechtlich relevant, da sie eine Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung darstellen kann.
Zweck und Funktion:
- Hinweisfunktion: Der Arbeitnehmer wird über sein konkretes Fehlverhalten informiert.
- Aufforderungsfunktion: Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen.
- Warnfunktion: Der Arbeitnehmer wird gewarnt, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Kündigung.
Inhalt einer Abmahnung:
Eine wirksame Abmahnung muss folgende Elemente enthalten:
- Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens: Das Fehlverhalten muss detailliert und präzise beschrieben werden (was, wann, wo). Pauschale Vorwürfe sind unzulässig.
- Aufforderung zur Verhaltensänderung: Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen.
- Hinweis auf mögliche Konsequenzen: Der Arbeitnehmer muss darauf hingewiesen werden, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Form der Abmahnung:
Grundsätzlich ist für eine Abmahnung keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Die Abmahnung sollte dem Arbeitnehmer persönlich übergeben werden, idealerweise unter Zeugen, oder per Einschreiben versendet werden.
Rechte des Arbeitnehmers:
- Gegendarstellung: Der Arbeitnehmer hat das Recht, zu der Abmahnung eine Gegendarstellung zu verfassen und diese zur Personalakte hinzufügen zu lassen.
- Entfernung aus der Personalakte: Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
- Klage vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitnehmer kann vor dem Arbeitsgericht gegen eine unberechtigte Abmahnung klagen.
Wichtige Themen:
- Kündigung: Abmahnungen sind häufig Vorboten einer verhaltensbedingten Kündigung.
- Arbeitsrecht: Die Abmahnung ist ein Instrument des Arbeitsrechts.
- Personalakte: Die Abmahnung wird in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahrt.
- Arbeitsvertrag: Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellen.