Ein Abfallbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Er/Sie berät und unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter in allen Fragen des Abfallmanagements.
Aufgaben eines Abfallbeauftragten:
Gesetzliche Grundlagen:
Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist in Deutschland im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Verordnung über Abfallbeauftragte (AbfBeauftrV) geregelt. Die Notwendigkeit der Bestellung hängt von der Art und Menge der erzeugten oder behandelten Abfälle ab.
Bestellungspflicht:
Unternehmen sind zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet, wenn sie bestimmte Mengen an gefährlichen Abfällen erzeugen oder mit solchen umgehen oder wenn sie bestimmte Anlagen betreiben, die abfallrechtlich relevant sind. Die genauen Kriterien sind in § 59 KrWG und § 2 AbfBeauftrV festgelegt.
Anforderungen an den Abfallbeauftragten:
Der Abfallbeauftragte muss über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde wird in der Regel durch eine entsprechende Ausbildung (z.B. Ingenieur, Naturwissenschaftler) und einschlägige Berufserfahrung sowie den Besuch von speziellen Lehrgängen nachgewiesen.
Haftung:
Der Abfallbeauftragte haftet nicht persönlich für Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen. Die Verantwortung liegt primär bei der Geschäftsleitung. Der Abfallbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Pflichten.
Weitere Informationen:
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