Was ist staatsgewalt?

Staatsgewalt

Die Staatsgewalt, auch Staatsmacht oder Staatsautorität genannt, ist die Fähigkeit eines Staates, seine Ziele und Interessen durchzusetzen und seine Gesetze durchzusetzen. Sie ist das legitime Gewaltmonopol, das der Staat innerhalb seines Territoriums besitzt.

Bestandteile der Staatsgewalt:

  • Gesetzgebung (Legislative): Die Macht, Gesetze zu erlassen. In Deutschland liegt diese Macht primär beim Bundestag und Bundesrat.
  • Vollziehung (Exekutive): Die Macht, Gesetze auszuführen und die staatlichen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören Regierung, Verwaltung und Polizei.
  • Rechtsprechung (Judikative): Die Macht, Recht zu sprechen und Streitigkeiten beizulegen. Dies erfolgt durch unabhängige Gerichte.

Grundlagen der Staatsgewalt:

Die Legitimität der Staatsgewalt basiert in modernen Demokratien auf dem Prinzip der Volkssouveränität. Das bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und andere Formen der Beteiligung legitimiert wird.

Begrenzung der Staatsgewalt:

Um Machtmissbrauch zu verhindern, ist die Staatsgewalt durch verschiedene Mechanismen begrenzt:

  • Grundrechte: Die Grundrechte schützen die Bürger vor unzulässigen Eingriffen des Staates.
  • Gewaltenteilung: Die Aufteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative soll Machtkonzentration verhindern.
  • Rechtsstaatlichkeit: Die Staatsgewalt ist an Recht und Gesetz gebunden.
  • Kontrolle: Die Staatsgewalt wird durch Parlamente, Gerichte und die Öffentlichkeit kontrolliert.

Arten der Staatsgewalt:

  • Originäre Staatsgewalt: Die ursprüngliche, nicht abgeleitete Staatsgewalt eines Staates.
  • Delegierte Staatsgewalt: Die an untergeordnete Stellen (z.B. Kommunen) übertragene Staatsgewalt.

Staatsgewalt und Souveränität:

Die Staatsgewalt ist eng mit der Souveränität eines Staates verbunden. Sie ist ein Ausdruck der Fähigkeit des Staates, unabhängig Entscheidungen zu treffen und seine Interessen durchzusetzen.