Was ist wirtschaftsstrafrecht?

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, der sich mit Straftaten befasst, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden. Es schützt die Funktionsfähigkeit und Integrität des Wirtschaftslebens.

Wichtige Themen:

  • Grundlagen: Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Querschnittsbereich des Strafrechts, der sich mit wirtschaftlichen Sachverhalten auseinandersetzt. Es soll das Vertrauen in die Wirtschaft stärken und Schaden von Unternehmen und Verbrauchern abwenden. Die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten ist oft komplex und erfordert spezielle Kenntnisse. Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts

  • Straftatbestände: Zu den wichtigsten Straftatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht gehören:

    • Betrug: Die Täuschung einer anderen Person, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
    • Untreue: Die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, wodurch dem Betreuten ein Nachteil entsteht.
    • Insolvenzstraftaten: Handlungen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz begangen werden, wie z.B. Bankrott oder Gläubigerbegünstigung.
    • Korruption: Missbrauch einer amtlichen Stellung oder Funktion zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.
    • Geldwäsche: Die Verschleierung der Herkunft illegal erlangten Geldes.
    • Steuerhinterziehung: Das unvollständige oder falsche Angeben von steuerrelevanten Tatsachen gegenüber dem Finanzamt.
    • Kapitalmarktstrafrecht: Hierzu gehören Insiderhandel und Marktmanipulation.
  • Bedeutung der Compliance: Unternehmen sind zunehmend gefordert, Compliance-Systeme einzurichten, um Wirtschaftsstraftaten vorzubeugen. Compliance im Wirtschaftsstrafrecht

  • Strafverfolgung: Die Strafverfolgung von Wirtschaftsstraftaten ist oft komplex und erfordert die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Wirtschaftsprüfern. Strafverfolgung im Wirtschaftsstrafrecht

  • Sanktionen: Bei Wirtschaftsstraftaten drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und auch der Verlust von Berufszulassungen. Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht