Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Sie ist zuständig für die Versicherung von Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sowie von Angestellten in Unternehmen, die verwaltungsähnliche Tätigkeiten ausüben.
Die VBG wurde 1970 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Hamburg. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Aufgabe der VBG ist es, die Beschäftigten im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern und die Rehabilitation der Betroffenen zu unterstützen. Zudem fördert die VBG durch Präventionsmaßnahmen die Sicherheit am Arbeitsplatz und verfolgt das Ziel, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Die Mitgliedschaft in der VBG ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, die unter die Zuständigkeit der VBG fallen. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von den Mitgliedsunternehmen entsprechend ihrer Lohnsummen berechnet.
Die VBG bietet ihren Mitgliedern zudem verschiedene Services und Beratungsleistungen an, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Informationen und Publikationen rund um das Thema Arbeitssicherheit sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist mit rund 6,6 Millionen Versicherten und etwa 245.000 Mitgliedsunternehmen eine der größten Berufsgenossenschaften in Deutschland.
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