Untreue bezeichnet im Allgemeinen den Verstoß gegen eine Treuepflicht. Im juristischen Kontext bezieht sich Untreue meistens auf eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht gegenüber einer anderen Person.
Definition und Grundlagen: Definition%20Untreue - Hier wird der Begriff der Untreue genauer erläutert und die grundlegenden Elemente des Tatbestands beschrieben.
Vermögensbetreuungspflicht: Vermögensbetreuungspflicht - Die Untreue setzt voraus, dass der Täter eine besondere Pflicht zur Wahrung des Vermögens des Geschädigten hat. Diese Pflicht kann sich aus Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Vertrauensverhältnis ergeben.
Vermögensschaden: Vermögensschaden - Ein Vermögensschaden ist eine wesentliche Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Untreue. Es muss ein tatsächlicher Schaden im Vermögen des Betreuten entstanden sein.
Handlungsformen der Untreue: Handlungsformen%20Untreue - Die Untreue kann durch verschiedene Handlungen begangen werden, z.B. durch Missbrauch der Verfügungsgewalt oder durch Verletzung von Sorgfaltspflichten.
Strafrechtliche Konsequenzen: Strafrechtliche%20Konsequenzen%20Untreue - Untreue ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Tat ab.
Abgrenzung zu anderen Delikten: Abgrenzung%20zu%20anderen%20Delikten - Es ist wichtig, die Untreue von anderen Straftaten wie Betrug oder Diebstahl abzugrenzen.
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