Was ist unionsbürgerschaft?

Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft ist ein Status, der automatisch mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) erworben wird. Sie wurde durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 eingeführt und verleiht EU-Bürgern zusätzliche Rechte und Pflichten. Sie ersetzt nicht die nationale Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie.

Kernrechte der Unionsbürgerschaft:

  • Freizügigkeit: Das Recht, sich im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. (Freizügigkeit)
  • Aufenthaltsrecht: Das Recht, sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufzuhalten, unter bestimmten Bedingungen (z.B. Arbeit, Studium, ausreichend finanzielle Mittel). (Aufenthaltsrecht)
  • Wahlrecht: Das Recht, an Kommunalwahlen und Europawahlen im Wohnsitzland teilzunehmen, auch wenn man nicht dessen Staatsangehöriger ist. (Wahlrecht)
  • Diplomatischer Schutz: Das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden jedes EU-Mitgliedstaates im Ausland, wenn das Heimatland keine Vertretung hat. (Diplomatischer%20Schutz)
  • Petitionsrecht: Das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. (Petitionsrecht)
  • Diskriminierungsverbot: Das Recht, nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. (Diskriminierungsverbot)
  • Zugang zu Dokumenten: Das Recht auf Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen. (Zugang%20zu%20Dokumenten)

Die Unionsbürgerschaft kann nicht unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erworben werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates führt in der Regel auch zum Verlust der Unionsbürgerschaft. Die Ausgestaltung der Rechte der Unionsbürgerschaft ist Gegenstand ständiger Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Wichtige Aspekte:

  • Grundlage: Artikel 20-25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
  • Erwerb: Automatisch mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.
  • Verlust: In der Regel durch Verlust der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.
  • Weiterentwicklung: Durch die Rechtsprechung des EuGH.