Das Teileinkünfteverfahren ist eine spezielle Regelung im deutschen Steuerrecht, die bei der Besteuerung von bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Beteiligungen an Unternehmen zur Anwendung kommt. Es zielt darauf ab, eine Doppelbelastung von Gewinnen auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des Anteilseigners zu vermeiden oder zu reduzieren.
Kernprinzip:
Anstatt die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Unternehmensbeteiligungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, werden nur ein Teil dieser Einkünfte (derzeit 60%) der Einkommensteuer unterworfen. Im Gegenzug können bestimmte Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die mit diesen Einkünften in Zusammenhang stehen, auch nur anteilig (zu 60%) abgezogen werden. Die restlichen 40% der Einkünfte bleiben steuerfrei.
Anwendungsbereiche:
Vor- und Nachteile:
Berechnung:
Die Berechnung des zu versteuernden Betrags erfolgt in folgenden Schritten:
Wichtige Hinweise:
Änderungen durch Gesetzgebung:
Das Teileinkünfteverfahren unterliegt gelegentlichen Änderungen durch die Gesetzgebung. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren.
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