Was ist teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren betrifft die Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Dabei werden die erhaltenen Einkünfte zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerpflichtig angesehen.

Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gelten in Deutschland folgende Regelungen:

  • 60 Prozent der Dividenden und Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind steuerpflichtig.
  • Für Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften kann der Steuerfreibetrag variieren, je nachdem ob mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
  • Neben der Kapitalertragsteuer kann auch die Abgeltungssteuer auf die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens erhoben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Teileinkünfteverfahren für Privatanleger gilt, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten. Für Unternehmen und institutionelle Anleger gelten gesonderte Regelungen.