Der Begriff Schwippschwager bzw. Schwippschwägerin (auch Vetter/Base zweiten Grades, umgangssprachlich angeheirateter Schwager/Schwägerin) bezeichnet die verwandtschaftliche Beziehung, die durch die Heirat des eigenen Geschwisters mit dem Geschwister des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin entsteht.
Genauer bedeutet es:
Beispiel:
Wenn dein Bruder heiratet, wird seine Schwägerin (also die Schwester seiner Frau) deine Schwippschwägerin. Umgekehrt ist dein Schwager (der Bruder deines Ehepartners/deiner Ehepartnerin) der Schwippschwager deines Geschwisters.
Relevanz im Familienrecht:
Der Status als Schwippschwager/Schwippschwägerin hat in der Regel keine direkte Bedeutung im Familienrecht in Bezug auf Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche. Die Beziehungen sind eher sozialer Natur.
Verwandtschaftsgrad:
Der Schwippschwager/die Schwippschwägerin ist nicht direkt verwandt, sondern verschwägert. Der Grad der Verschwägerung ist indirekt.
Zusammenfassend:
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