Was ist schwippschwager?

Schwager/Schwägerin (Schwippschwager/Schwippschwägerin)

Der Begriff Schwippschwager bzw. Schwippschwägerin (auch Vetter/Base zweiten Grades, umgangssprachlich angeheirateter Schwager/Schwägerin) bezeichnet die verwandtschaftliche Beziehung, die durch die Heirat des eigenen Geschwisters mit dem Geschwister des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin entsteht.

Genauer bedeutet es:

  • Der Schwippschwager/die Schwippschwägerin ist das Geschwister des Ehepartners/der Ehepartnerin des eigenen Geschwisters.

Beispiel:

Wenn dein Bruder heiratet, wird seine Schwägerin (also die Schwester seiner Frau) deine Schwippschwägerin. Umgekehrt ist dein Schwager (der Bruder deines Ehepartners/deiner Ehepartnerin) der Schwippschwager deines Geschwisters.

Relevanz im Familienrecht:

Der Status als Schwippschwager/Schwippschwägerin hat in der Regel keine direkte Bedeutung im Familienrecht in Bezug auf Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche. Die Beziehungen sind eher sozialer Natur.

Verwandtschaftsgrad:

Der Schwippschwager/die Schwippschwägerin ist nicht direkt verwandt, sondern verschwägert. Der Grad der Verschwägerung ist indirekt.

Zusammenfassend: