Ein schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Ausweis, der Menschen mit einer erheblichen Behinderung zugestellt wird. Der Ausweis dient als Nachweis für die Schwerbehinderung und ermöglicht den Inhabern verschiedene Vergünstigungen und Rechte.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird in unterschiedlichen Stufen eingeteilt, die den Grad der Beeinträchtigung angeben. Der GdB reicht von 20 bis 100 Prozent in Zehnerschritten. Entsprechend dem GdB werden im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen eingetragen, die weitere Rechte und Vergünstigungen bestimmen können. Beispiele für Merkzeichen sind die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, Steuererleichterungen oder Vorrang bei der Arbeitsplatzvermittlung.
Schwerbehindertenausweise können beim Versorgungsamt oder dem Amt für Soziales beantragt werden. Für die Antragstellung sind in der Regel ärztliche Gutachten sowie weitere Nachweise der Beeinträchtigung erforderlich.
Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel unbefristet gültig, es gibt jedoch auch befristete Ausweise, zum Beispiel bei vorübergehenden Behinderungen oder Nachuntersuchungen.
Der Ausweis sollte immer mitgeführt werden, da er als Nachweis für die Schwerbehinderung dient und bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder Rechten vorgezeigt werden muss.
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