Ein Schultheiß war im Mittelalter ein Ortshauptmann oder Dorfvorsteher, der verschiedene administrative Aufgaben erfüllte. Der Begriff stammt aus dem althochdeutschen Wort "scultho" und bedeutete ursprünglich "Gerichtsvollzieher". Im Laufe der Zeit wurde die Funktion des Schultheißes jedoch erweitert und umfasste nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Verwaltung und Sicherheit eines Ortes.
Der Schultheiß war für die Umsetzung von Gerichtsurteilen zuständig, führte die Polizeigewalt aus und hatte die Aufsicht über die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Er sorgte für die Sicherheit und Ordnung in seinem Zuständigkeitsbereich und kümmerte sich um die Erhebung von Steuern.
Der Schultheiß wurde entweder durch den Herrscher oder die Gemeinde gewählt bzw. ernannt. Oft wurde er von einer größeren Gruppe von Schöffen unterstützt, die ihm bei der Rechtsprechung zur Seite standen. Der Schultheiß hatte somit eine wichtige Rolle bei der Ausführung von Gerichtsurteilen und der Verwaltung des Ortes.
Mit der Zeit änderte sich die Bedeutung des Begriffs "Schultheiß". In manchen Regionen wurden die Schultheißen durch Bürgermeister oder Stadtoberhäupter ersetzt, während in anderen Gebieten der Titel weiterhin für lokale Amtsträger verwendet wurde. Heutzutage ist der Begriff "Schultheiß" in Deutschland nicht mehr gebräuchlich, er hat aber in einigen Ortsnamen wie z.B. Schultheißallee in Berlin oder Schultheißstraße in Frankfurt am Main überlebt.
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