Was ist putativnotwehr?

Putativnotwehr bezeichnet die Annahme eines Notwehrexzesses, also die Annahme, dass die Voraussetzungen für Notwehr vorliegen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Der Täter handelt in der Annahme, in einer Notwehrsituation zu sein, obwohl objektiv betrachtet keine rechtswidrige und gegenwärtige Gefahr vorliegt, die einen Angriff rechtfertigen würde.

Da die Putativnotwehr auf einem Irrtum beruht, wird sie im deutschen Strafrecht grundsätzlich strafmildernd berücksichtigt. Der Täter wird unter Umständen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat, sondern wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung belangt. Um die Strafmilderung geltend zu machen, muss der Täter jedoch nachweisen, dass er tatsächlich in einem Irrtum über die Notwehrlage war und dieser Irrtum nicht vermeidbar war.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Putativnotwehr nicht in allen Rechtsordnungen anerkannt ist und die genauen rechtlichen Bedingungen und Konsequenzen je nach Land unterschiedlich sein können.