Was ist polizeioberrat?

Polizeioberrat

Der Polizeioberrat (POR) ist in Deutschland ein Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst. Es handelt sich um eine gehobene Führungsposition innerhalb der Polizei.

  • Dienstgrad: Der Polizeioberrat ist in den meisten Bundesländern der erste oder zweite Dienstgrad im höheren Dienst. Er befindet sich in der Besoldungsgruppe A13 oder A14. Die genaue Besoldungsgruppe kann je nach Bundesland variieren.

  • Aufgaben: Polizeioberräte nehmen in der Regel Führungsaufgaben wahr. Dazu gehören beispielsweise die Leitung von Abteilungen in Polizeipräsidien, die Führung von größeren Organisationseinheiten oder die Wahrnehmung von Stabsfunktionen. Sie sind verantwortlich für die Planung, Organisation und Durchführung von polizeilichen Maßnahmen.

  • Voraussetzungen: Um Polizeioberrat zu werden, ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (meist im Bereich Verwaltung oder Recht) und eine mehrjährige Berufserfahrung im Polizeidienst erforderlich. Die Beförderung zum Polizeioberrat erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Absolvierung eines Aufstiegslehrgangs.

  • Befugnisse: Polizeioberräte verfügen über weitreichende Befugnisse, die ihnen die Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise das Treffen von Entscheidungen in polizeilichen Angelegenheiten, die Anordnung von Maßnahmen und die Führung von Mitarbeitern.

  • Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen für die Amtsbezeichnung Polizeioberrat sind in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer und in den Besoldungsgesetzen festgelegt.

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