Ein Polizeioberkommissar ist in Deutschland ein Beamter im Polizeidienst, der sich in der Gehalts- und Besoldungsgruppe A11 befindet. Dies entspricht der mittleren Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Polizei. Polizeioberkommissare haben in der Regel bereits mehrere Jahre Berufserfahrung und tragen Verantwortung für die Führung von Polizeikommissaren und Polizeimeistern.
Polizeioberkommissare sind in verschiedenen Bereichen der Polizeiarbeit tätig, wie zum Beispiel im Streifendienst, in der Kriminalpolizei oder im Verkehrsdienst. Sie unterstützen ihre Vorgesetzten bei der Planung und Durchführung von Einsätzen, überwachen die Arbeit ihrer Untergebenen und sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.
Um Polizeioberkommissar zu werden, muss man in der Regel eine Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst abgeschlossen haben und über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen. Zudem sind Fort- und Weiterbildungen sowie regelmäßige Leistungsüberprüfungen erforderlich, um den Dienstgrad zu erreichen und zu behalten.
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