Was ist polizeioberkommissar?

Ein Polizeioberkommissar (POK) ist in Deutschland ein Amtsbezeichnung für Polizeibeamte im gehobenen Dienst.

  • Dienstgrad: Der POK steht im gehobenen Dienst über dem Polizeikommissar (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Polizeikommissar) und unter dem Polizeihauptkommissar (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Polizeihauptkommissar). Er gehört zur Besoldungsgruppe A11.

  • Aufgaben: Polizeioberkommissare nehmen in der Regel Führungsaufgaben in kleineren Organisationseinheiten wahr, wie z.B. als Gruppenführer oder Dienstgruppenleiter. Sie bearbeiten aber auch komplexe Sachverhalte in spezialisierten Bereichen.

  • Voraussetzungen: Voraussetzung für die Ernennung zum Polizeioberkommissar ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst und eine entsprechende Bewährung im Dienst.

  • Befugnisse: Ein Polizeioberkommissar hat die gleichen Befugnisse wie alle anderen Polizeibeamten, die sich aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer ergeben. Dazu gehören beispielsweise die Befugnis zur Durchführung von Ermittlungen, zur Anhaltung von Personen und zur Anwendung von Zwangsmitteln.

  • Besoldung: Die Besoldung eines Polizeioberkommissars richtet sich nach der Besoldungsgruppe A11 und variiert je nach Bundesland und individueller Dienstzeit. Die genauen Beträge können den jeweiligen Besoldungstabellen entnommen werden.

  • Karriere: Der Polizeioberkommissar ist ein wichtiger Karriereschritt innerhalb der Polizei. Er bietet die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und sich weiter zu qualifizieren. Eine weitere Beförderung zum Polizeihauptkommissar ist möglich.