Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das am 29. November 2017 verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist es, den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern und Behördengänge für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen.
Das OZG sieht vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen der Bundesverwaltung auch online angeboten werden müssen. Dadurch sollen ursprünglich jährlich rund eine Milliarde Behördengänge eingespart werden. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gesetz legt Mindeststandards für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen fest. Dazu gehört zum Beispiel, dass Anträge online gestellt und Dokumente elektronisch übermittelt werden können. Außerdem sollen Verwaltungsverfahren einfacher und schneller abzuwickeln sein.
Um die Umsetzung des OZG zu unterstützen, wurde das Portal "Bundesportal Digitalisierung" geschaffen. Hier können Bürger und Unternehmen alle online verfügbaren Verwaltungsleistungen auf einen Blick finden und direkt beantragen.
Das Onlinezugangsgesetz ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung und soll dazu beitragen, die Verwaltung effizienter und bürgernäher zu gestalten. Durch die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen sollen lange Wartezeiten und zeitaufwendige Behördengänge vermieden werden.
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