Das Oberlandesgericht (OLG) ist in Deutschland die zweite Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es befindet sich in jeder der 16 Bundesländer und übernimmt die Überprüfung von Entscheidungen der Landgerichte. Das OLG ist in der Regel in Zivil-, Familien- und Strafsachen tätig.
Ein Oberlandesgericht besteht aus verschiedenen Kammern, die sich jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, wie zum Beispiel das Zivilrecht, das Strafrecht oder das Familiengericht. Die Richterinnen und Richter des OLG sind erfahrene Juristinnen und Juristen, die in der Regel zuvor als Richterin oder Richter am Landgericht tätig waren.
Das OLG ist für Revisionen gegen Entscheidungen der Landgerichte zuständig. Eine Revision ermöglicht es den Parteien, einen bereits rechtskräftigen Beschluss oder ein Urteil nochmals überprüfen zu lassen. Das OLG prüft dann, ob Rechtsfehler begangen wurden und ob das Urteil möglicherweise aufgehoben oder abgeändert werden sollte.
Zusätzlich zur Revisionsinstanz wirken die Oberlandesgerichte auch bei einigen anderen Verfahren mit. Sie sind zum Beispiel zuständig für Berufungsverfahren gegen Urteile des Amtsgerichts, bei bestimmten Familiensachen oder bei Streitigkeiten aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Das Oberlandesgericht ist in der Regel die letzte Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gegen Entscheidungen des OLG kann nur in begrenzten Fällen eine weitere Überprüfung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beantragt werden.
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