Der Miteigentumsanteil, auch bekannt als Anteil an einem Gemeinschaftseigentum, beschreibt den Bruchteil eines gemeinschaftlichen Eigentums, der einem einzelnen Miteigentümer zusteht. Er ist besonders relevant im Wohnungseigentumsrecht, aber auch in anderen Formen von gemeinschaftlichem Eigentum, wie z.B. Erbengemeinschaften.
Wichtige Aspekte und Implikationen:
Berechnung: Der Miteigentumsanteil wird typischerweise in Hundertsteln (1/100), Tausendsteln (1/1000) oder Zehntausendsteln (1/10000) angegeben. Die Berechnungsgrundlage variiert, ist aber häufig die Wohnfläche oder der Verkehrswert der jeweiligen Einheit im Verhältnis zum Gesamtwert des Objekts.
Bedeutung: Der Miteigentumsanteil bestimmt maßgeblich:
Festlegung: Der Miteigentumsanteil wird in der Teilungserklärung (im Wohnungseigentum) oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegt und ist im Grundbuch eingetragen. Änderungen bedürfen in der Regel der Zustimmung aller Miteigentümer oder eines entsprechenden Beschlusses der Eigentümerversammlung (abhängig von der Art der Änderung und den Regelungen in der Teilungserklärung).
Veräußerung: Der Miteigentumsanteil ist untrennbar mit dem Sondereigentum (z.B. der Wohnung) verbunden und kann nicht separat veräußert werden. Der Verkauf der Wohnung beinhaltet automatisch die Übertragung des zugehörigen Miteigentumsanteils.
Haftung: Miteigentümer haften grundsätzlich nicht persönlich für Schulden der Gemeinschaft, sondern nur anteilig entsprechend ihres Miteigentumsanteils. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, insbesondere bei bestimmten Verträgen und Verpflichtungen der Gemeinschaft.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page