Die Teilungserklärung ist ein grundlegendes Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Sie teilt ein Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten auf und legt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer fest. Sie ist essentiell für die Begründung von Wohnungseigentum.
Wesentliche Inhalte und Aspekte:
Definition und Zweck: Sie definiert, welche Räume als Sondereigentum (eigene Wohnung, Gewerbefläche) und welche als Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Garten, Dach) gelten.
Bestandteile: Typischerweise besteht die Teilungserklärung aus:
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Klare Abgrenzung, was dem einzelnen Eigentümer gehört und was allen gemeinsam gehört.
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer: Regeln für die Nutzung der Wohnung, die Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Tragung von Kosten.
Verwaltung des Wohnungseigentums: Regelungen zur Bestellung eines Verwalters und dessen Aufgaben.
Änderung der Teilungserklärung: Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mehrheiten eine Änderung der Teilungserklärung möglich ist.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer: Warum die Teilungserklärung vor dem Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung unbedingt geprüft werden sollte.
Eintragung im Grundbuch: Die Teilungserklärung wird im Grundbuch eingetragen und ist somit öffentlich einsehbar.
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