Mannfürmann ist ein Konzept, das im deutschen Recht, insbesondere im Kontext des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, relevant ist. Es beschreibt die Verantwortlichkeit einer juristischen Person (z.B. einer GmbH oder AG) für das Handeln ihrer Organe und Mitarbeiter.
Kernidee: Die juristische Person selbst kann zwar nicht handeln oder eine Straftat begehen, aber sie kann über ihre Organe und Mitarbeiter handeln und deren Handlungen werden ihr zugerechnet. Das Prinzip zielt darauf ab, zu verhindern, dass sich Unternehmen hinter ihrer juristischen Persönlichkeit verstecken und sich der Verantwortung für rechtswidriges Verhalten entziehen.
Wesentliche Aspekte:
Relevante Bereiche:
Abgrenzung:
Mannfürmann ist abzugrenzen von der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Personen (Organe, Mitarbeiter). Diese Personen haften weiterhin persönlich für ihre Taten. Mannfürmann begründet eine zusätzliche Verantwortlichkeit der juristischen Person selbst.
Hinweis: Die genaue Ausgestaltung der Mannfürmann-Verantwortlichkeit kann je nach Rechtsgebiet unterschiedlich sein. Es ist ratsam, im konkreten Fall juristischen Rat einzuholen.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page