Die Läuteordnung ist ein Regelwerk, das die Anordnung und den Ablauf des Läutens von Kirchenglocken regelt. Sie dient dazu, die verschiedenen Funktionen und Anlässe des Geläuts zu organisieren und einzelne Glocken in unterschiedlicher Weise erklingen zu lassen.
In der Regel umfasst die Läuteordnung verschiedene Gebetszeiten, wie zum Beispiel das Angelusläuten am Morgen, Mittag und Abend, sowie das Vorläuten vor Gottesdiensten oder besonderen Veranstaltungen. Auch das Totengeläut, das zu Beerdigungen oder Gedenkfeiern erklingt, ist in der Läuteordnung festgelegt.
Die Läuteordnung regelt auch das Läuten zu bestimmten Festtagen im Kirchenjahr, wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten. An diesen Tagen werden oft besondere Glockensequenzen oder Melodien gespielt.
Außerdem wird in der Läuteordnung festgelegt, wie die verschiedenen Glocken im Geläut miteinander kombiniert werden. Es gibt verschiedene Art und Weisen des Läutens, wie zum Beispiel das Vollgeläut, bei dem alle Glocken gleichzeitig erklingen, oder das Teildecke, bei dem nur eine bestimmte Anzahl an Glocken geläutet wird.
Die Läuteordnung kann von Kirchengemeinde zu Kirchengemeinde unterschiedlich sein, je nach Tradition und Lokalkolorit. Sie wird meistens von den zuständigen Kirchenbehörden oder dem Pfarrer erstellt und festgelegt.
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