Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) war ein Gesetz in Deutschland, das nach dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurde, um die Schäden und Belastungen auszugleichen, die durch Kriegsfolgen entstanden sind. Es trat am 14. August 1952 in Kraft und wurde 1993 abgeschafft.
Der Lastenausgleich erfolgte durch finanzielle Entschädigungen, Steuervorteile und andere Maßnahmen. Er richtete sich hauptsächlich an Personen, die unter besonderen Belastungen wie Kriegsverlusten, Behinderungen oder Flucht litten.
Es wurden verschiedene Ausgleichsleistungen gewährt, wie beispielsweise Geldzahlungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene von Kriegsopfern, Steuererleichterungen für zerstörtes oder verlorenes Vermögen sowie Härtefallregelungen für Personen, die durch den Krieg in Not geraten waren.
Der Lastenausgleich hatte zum Ziel, den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die soziale Gerechtigkeit in der Nachkriegszeit zu fördern. Mit dem Abschluss des Wiederaufbaus und dem Erreichen eines höheren Lebensstandards wurde das Lastenausgleichsgesetz jedoch als nicht mehr zeitgemäß angesehen und schließlich abgeschafft.
Die Erfahrungen aus dem Lastenausgleichsgesetz flossen in das heutige System des sozialen Ausgleichs und der sozialen Sicherung in Deutschland mit ein.
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