Der Kriminalhauptkommissar (KHK) ist in Deutschland ein Amtsbezeichnung für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Er ist in der Regel als Sachbearbeiter, Ermittlungsführer oder Gruppenleiter tätig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Voraussetzungen und Ausbildung:
Besoldung:
Die Besoldung eines Kriminalhauptkommissars richtet sich nach der Besoldungsordnung A (gehobener Dienst) und variiert je nach Dienstalter und Bundesland. Die Einstiegsbesoldung liegt in der Regel in der Besoldungsgruppe A11.
Abgrenzung zu anderen Dienstgraden:
Der Kriminalhauptkommissar steht über dem Kriminaloberkommissar und unter dem Kriminalrat.
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