Kriminalhauptkommissar
Der Kriminalhauptkommissar (KHK) ist in Deutschland ein Amtsbezeichnung für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Er ist in der Regel als Sachbearbeiter, Ermittlungsführer oder Gruppenleiter tätig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Ermittlung von Straftaten: Kriminalhauptkommissare planen und leiten Ermittlungen bei schweren Straftaten wie Mord, Raub oder organisierter Kriminalität.
- Beweissicherung: Sie sind für die Sicherung von Beweismitteln und die Durchführung von Vernehmungen zuständig.
- Führung von Mitarbeitern: Als Gruppenleiter führen sie ein Team von Kriminalbeamten.
- Berichterstattung: Sie erstellen Berichte und Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Präventionsarbeit: In manchen Fällen sind sie auch in der Kriminalprävention tätig.
Voraussetzungen und Ausbildung:
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Kriminalistik oder ein vergleichbarer Studiengang.
- Mehrjährige Berufserfahrung bei der Polizei.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang für den gehobenen Dienst.
Besoldung:
Die Besoldung eines Kriminalhauptkommissars richtet sich nach der Besoldungsordnung A (gehobener Dienst) und variiert je nach Dienstalter und Bundesland. Die Einstiegsbesoldung liegt in der Regel in der Besoldungsgruppe A11.
Abgrenzung zu anderen Dienstgraden:
Der Kriminalhauptkommissar steht über dem Kriminaloberkommissar und unter dem Kriminalrat.