Was ist kriminalhauptkommissar?

Kriminalhauptkommissar

Der Kriminalhauptkommissar (KHK) ist in Deutschland ein Amtsbezeichnung für Beamte im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Er ist in der Regel als Sachbearbeiter, Ermittlungsführer oder Gruppenleiter tätig.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  • Ermittlung von Straftaten: Kriminalhauptkommissare planen und leiten Ermittlungen bei schweren Straftaten wie Mord, Raub oder organisierter Kriminalität.
  • Beweissicherung: Sie sind für die Sicherung von Beweismitteln und die Durchführung von Vernehmungen zuständig.
  • Führung von Mitarbeitern: Als Gruppenleiter führen sie ein Team von Kriminalbeamten.
  • Berichterstattung: Sie erstellen Berichte und Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gericht.
  • Präventionsarbeit: In manchen Fällen sind sie auch in der Kriminalprävention tätig.

Voraussetzungen und Ausbildung:

  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Kriminalistik oder ein vergleichbarer Studiengang.
  • Mehrjährige Berufserfahrung bei der Polizei.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang für den gehobenen Dienst.

Besoldung:

Die Besoldung eines Kriminalhauptkommissars richtet sich nach der Besoldungsordnung A (gehobener Dienst) und variiert je nach Dienstalter und Bundesland. Die Einstiegsbesoldung liegt in der Regel in der Besoldungsgruppe A11.

Abgrenzung zu anderen Dienstgraden:

Der Kriminalhauptkommissar steht über dem Kriminaloberkommissar und unter dem Kriminalrat.