Kraftfahrstraßen sind Straßen, die ausschließlich dem schnellen Kraftverkehr dienen. Sie sind in Deutschland durch das Verkehrszeichen 331 (blaues Schild mit weißem Auto-Symbol) gekennzeichnet.
Merkmale und Regeln:
Mindestanforderungen: Kraftfahrstraßen müssen baulich getrennt voneinanderliegende Richtungsfahrbahnen haben oder, wenn dies nicht der Fall ist, mindestens einen Fahrstreifen je Richtung.
Befahren: Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Langsame Fahrzeuge wie Mofas, Fahrräder, Fußgänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge (sofern sie nicht schneller als 60 km/h fahren können) sind verboten.
Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Kraftfahrstraßen verboten.
Halten und Parken: Halten ist auf der Fahrbahn einer Kraftfahrstraße verboten, Parken ist nur auf gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
Geschwindigkeit: Auf Kraftfahrstraßen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen, sofern keine abweichenden Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet sind. Die Richtgeschwindigkeit beträgt in der Regel 130 km/h.
Auf- und Abfahrt: Das Ein- und Ausfahren ist nur an den dafür vorgesehenen Anschlussstellen erlaubt.
Zweck:
Kraftfahrstraßen dienen dazu, den Verkehr zu bündeln und eine schnelle Verbindung zwischen verschiedenen Orten zu ermöglichen, ohne den lokalen Verkehr zu beeinträchtigen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Straßennetzes.