Was ist konventionalstrafe?

Konventionalstrafe (Vertragsstrafe)

Die Konventionalstrafe, auch Vertragsstrafe genannt, ist eine im Voraus vereinbarte Geldsumme, die ein Schuldner an seinen Gläubiger zahlen muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Sie dient als Druckmittel, um die Vertragserfüllung zu sichern und als vereinfachter Schadensersatz.

Wichtige Aspekte:

  • Zweck: Die Konventionalstrafe dient primär der Sicherung der Vertragserfüllung und der Vereinfachung des Schadensersatzes.
  • Voraussetzungen: Eine wirksame Konventionalstrafe setzt eine gültige Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner voraus. Diese Vereinbarung muss klar und unmissverständlich formuliert sein.
  • Höhe: Die Höhe der Konventionalstrafe ist grundsätzlich frei vereinbar. Allerdings kann sie von Gerichten reduziert werden, wenn sie unangemessen hoch ist (siehe richterliche Mäßigung).
  • Geltendmachung: Die Konventionalstrafe wird fällig, sobald der Schuldner gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Der Gläubiger muss den Verstoß in der Regel beweisen.
  • Ausschluss des Schadensnachweises: Im Gegensatz zum Schadensersatz muss der Gläubiger bei der Geltendmachung einer Konventionalstrafe in der Regel keinen konkreten Schaden nachweisen. Die vereinbarte Summe ist unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden zu zahlen.
  • Konkurrenz zum Schadensersatz: Die Geltendmachung einer Konventionalstrafe kann den Anspruch auf weiteren Schadensersatz ausschließen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.
  • Form: Die Vereinbarung einer Konventionalstrafe bedarf in manchen Fällen einer bestimmten Form, insbesondere der Schriftform, um wirksam zu sein.
  • Arten: Es gibt verschiedene Arten von Konventionalstrafen, z.B. die Erfüllungsstrafe (für den Fall der Nichterfüllung) und die Verzugsstrafe (für den Fall des Verzugs).