Das Halbeinkünfteverfahren ist ein Steuermodell, bei dem nur die Hälfte der Kapitalerträge als Einkommen versteuert wird. Es ist vor allem für Personen relevant, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, da diese in der Regel zu mindestens 25% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sein müssen, um das Halbeinkünfteverfahren nutzen zu können.
Das Verfahren kann insbesondere für Gesellschafter von Personengesellschaften, wie GmbHs oder AGs, von Vorteil sein, da sie nur die Hälfte der Dividendeneinkünfte versteuern müssen. Allerdings müssen sie auch nur die Hälfte der Werbungskosten absetzen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ist die beschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte, die durch das Halbeinkünfteverfahren besteuert werden sollen, aus ausländischen Quellen stammen müssen. Zudem müssen sie einer ausländischen, vergleichbaren Steuer unterliegen.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Finanzexperten beraten zu lassen, um festzustellen, ob das Halbeinkünfteverfahren in der eigenen Situation angewendet werden kann und ob es tatsächlich Vorteile bringt.
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